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Maschinenring Wolfratshausen AG

Silage-Sickerbhälter

Gefährdung durch Gülle, Festmist, Jauche, Silage-Sichersaft und Gärreste

Gülle, Festmist, Jauche, Silage-Sickersaft und Gärreste sind einerseits wertvolle Wirtschaftsdünger für den landwirtschaftlichen Betrieb, können andererseits aber bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Anwendung auch unsere Gewässer gefährden.

Das Einleiten dieser Stoffe in Kanalisationen, in oberirdische Gewässer und Gräben sowie das Versickern in den Untergrund und der Eintrag ins Grundwasser sind deshalb verboten.

Gülle, Jauche, silage-Sickersaft und flüssige Gärreste, die nicht in Sammelbehältern aufgefangen und ordnungsgemäß verwertet werden, können folgende Auswirkungen haben:

  • Mikrobiologische und chemische Gefährdung des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung, insbesondere der Eigenwasserversogungsanlagen der Landwirte selbst, und evtl. von Badegewässern.
  • Fischsterben als Folgen der Sauerstoffzehrung im Gewässer
  • Verkrautung und Verschlammung des Gewässers bei Langzeiteinwirkung
  • Schäden in Kanalisationen, Betonbauwerken und Metallen

Information Silagewasser-Gärsaftbehälter

Bauweisen für Auffangbehälter:

Die Auffangbehälter bestehen in der Regel aus monolithischen Stahlbetonbehältern aus C35/45 mit Schutzanstrich. Aus Betonringen mit Mörtlfuge zusammengesetzte Behälter sind für Silagesickersäfte nicht zulässig.

Schachtbauteile (Stahlbetonring und Schachtring) nach DIN 4034 T1 aus C35/45 mit Dichtmittel aus Elastomeren nach DIN 4060 mit Schutzanstrich sind jedoch geeignet.

Überwachung:

Bei der Überwachung sind die einschlägigen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften zu beachten.

Inbetriebnahmeprüfung:

Die gesamte Anlage ist vor Inbetriebnahme nach Anhang 5 VAwS auf Dichtheit zu überprüfen. Die Dichtheit des Auffangbehälters ist mittels Wasserstandsprüfung über 48 Stunden nachzuweisen. Bei Rohrleitungen sind Wasser- oder Luftdruckprüfungen durchzuführen. Mit der Prüfung kann auch ein Fachbetrieb oder Sachverständiger beauftragt werden.

Eigenüberwachung:

Die Fahrsilos und Auffangbehälter sind im entleerten Zustand zumindest einmal jährlich einer eingehenden Sichtprüfung zu unterziehen. Stark verschutzte Behälter sind vorab zu reinigen. Im Zweifelsfall ist die Dichtheit mit Wasserstandsmessung zu prüfen. Mängel an Fugen und Stößen sowie Risse sind mit zugelassenen Fugendichtmitteln instand zu setzten. Die ordnungsgemäße Ausrichtung und Verbindung der Platten ist durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen. Schäden am Schutzanstrich sind zu sanieren.

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